STEUERINFORMATION FÜR
JANUAR 2019
Am 23.11.2018 hat der Bundesrat zahlreichen Steuergesetzen zugestimmt, sodass diese nun in Kraft treten können. Wie so oft wurden „kurz vor Toresschluss“ noch einige Änderungen vorgenommen. Hierbei ist hervorzuheben, dass Dienstfahrräder und Jobtickets ab 2019 steuerfrei sind.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
SONDERAUSGABE ZUM
JAHRESENDE 2018
Aktuelle Gesetzesänderungen/-vorhaben mit steuerlicher Breitenwirkung
Nach der langwierigen Regierungsbildung im Anschluss an die Bundestagswahl nimmt die Gesetzesmaschinerie jetzt allmählich Fahrt auf. So hat die Bundesregierung zahlreiche Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, die teilweise bereits in „trockenen Tüchern“ sind. Viele Vorhaben waren bei Redaktionsschluss (22.10.2018) allerdings noch nicht abgeschlossen bzw. es fehlte noch die Zustimmung des Bundesrates. Die Sonderausgabe zeigt welche Gesetzesänderungen/-vorhaben hervorzuheben sind.
STEUERINFORMATION FÜR
DEZEMBER 2018
Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes, dann können sie diese selbst als Sonderausgaben steuermindernd absetzen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzt das allerdings voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dass Naturalunterhalt geleistet wurde, reicht nicht.
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STEUERINFORMATION FÜR
NOVEMBER 2018
Damit Familien mit Kindern das eigene Zuhause leichter finanzieren können, gewährt der Staat mit dem neuen Baukindergeld einen Zuschuss. Ein Überblick zeigt, wer einen Anspruch hat und wie die Förderung funktioniert.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
STEUERINFORMATION FÜR
OKTOBER 2018
Die Bundesregierung möchte Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (z. B. eBay) verhindern. Deshalb hat sie nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, wodurch die Betreiber von Internet-Marktplätzen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen.
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STEUERINFORMATION FÜR
SEPTEMBER 2018
Der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft fällt anteilig weg, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden. Diese gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht in 2017 als verfassungswidrig eingestuft. Aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun hervor, dass die quotale Verlustuntergangsnorm für vor dem 1.1.2016 stattgefundene schädliche Beteiligungserwerbe ersatzlos gestrichen werden soll. Zudem soll die Sanierungsklausel rückwirkend wieder anzuwenden sein.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
STEUERINFORMATION FÜR
AUGUST 2018
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung von Familien soll durch ein Familienentlastungsgesetz erfolgen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht u. a. eine Erhöhung des Kindergelds und des Grundfreibetrags vor.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
STEUERINFORMATION FÜR
JULI 2018
Innerhalb weniger Monate haben sich zwei Senate des Bundesfinanzhofs mit der Frage beschäftigt, ob der für Nachzahlungszinsen relevante Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr)
verfassungsgemäß ist. Für die Jahre bis 2013 hat der 3. Senat die Zinshöhe noch für verfassungsgemäß gehalten. Dem hat
sich der 9. Senat zumindest für Veranlagungszeiträume ab 2015 aber nicht angeschlossen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
SONDERAUSGABE
VERFAHRENSDOKUMENTATION
Eine Verfahrensdokumentation ist keine Kür, sondern Pflicht!
Wollen Unternehmen in Betriebsprüfungen keine Hinzuschätzungen riskieren, müssen sie eine Verfahrensdokumentation vorlegen können, die grundsätzlich aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwender-, einer technischen System- und einer Betriebsdokumentation besteht. Die Sonderausgabe zeigt, welche Informationen enthalten sein müssen und was wie dokumentiert werden muss.
STEUERINFORMATION FÜR
JUNI 2018
Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese ungünstige Entscheidung stammt vom Bundesfinanzhof.
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STEUERINFORMATION FÜR
MAI 2018
Jetzt ist es amtlich: Der Gesetzgeber muss die Grundsteuer reformieren! Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Betroffen sind sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter, da Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten umlegen können.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
STEUERINFORMATION FÜR
APRIL 2018
Pendeln Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen zwischen zwei Haushalten,können sie den Fiskus an den Mehraufwendungen beteiligen – allerdings nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In drei Verfahren haben sich die Finanzgerichte nun intensiv mit der doppelten Haushaltsführung befasst und praxisrelevante Punkte herausgestellt.
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STEUERINFORMATION FÜR
MÄRZ 2018
Ab dem 25.5.2018 gelten neue Datenschutzbestimmungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Auslöser ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen erforderlich macht. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
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STEUERINFORMATION FÜR
FEBRUAR 2018
Fällt eine private Darlehensforderung aus, dann muss das Finanzamt den Verlust steuerlich berücksichtigen. Diese frohe Kunde kommt vom Bundesfinanzhof. Denn nach einer aktuellen Entscheidung ist die Rückzahlung der Kapitalforderung, die unter dem Nennwert des Darlehens bleibt, dem Verlust bei der Veräußerung der Forderung gleichzustellen.
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STEUERINFORMATION FÜR
JANUAR 2018
Ziel des neu gefassten Geldwäschegesetzes ist insbesondere die Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Wegen dieses Gesetzeszwecks ist die Überraschung oft groß, dass empfindliche Bußgelder drohen, wenn Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften etc. ihre wirtschaftlich Berechtigten nicht an das neue Transparenzregister melden.
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STEUERINFORMATION FÜR
DEZEMBER 2017
Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu einem auch privat genutzten Firmenwagen, reduzieren diese den geldwerten Vorteil unabhängig davon, ob es sich um einzelne Kfz-Kosten oder ein pauschales Nutzungsentgelt handelt. Erfreulich: Diese neue Rechtsprechung wendet die Finanzverwaltung ab sofort an.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
SONDERAUSGABE ZUM
JAHRESENDE 2017
Finden Sie wichtige Informationen für alle Steuerpflichtigen, Unternehmer, GmbH-Gesellschafter, Vermieter, Kapitalanleger, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unserer Sonderausgabe 2/2017.
STEUERINFORMATION FÜR
NOVEMBER 2017
Ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Mit dieser Rechtsprechungsänderung hat der Bundesfinanzhof die Konsequenzen aus den gesetzlichen Neuerungen im Eigenkapitalersatzrecht gezogen. Allerdings gewährten die Richter Vertrauensschutz in ihre bisherige Rechtsprechung und haben eine zeitliche Anwendungsregelung geschaffen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
STEUERINFORMATION FÜR
OKTOBER 2017
Bei der umsatzsteuerlichen Abwicklung der Bauträger-Altfälle ist weiterhin kein Ende in Sicht. Zwar hat das Bundesfinanzministerium in einem taufrischen Schreiben die Sichtweise des Bundesfinanzhofs im Kern bestätigt. Da aber einige Fragen offengeblieben sind, wird es wohl schon bald wieder Neuigkeiten geben.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
STEUERINFORMATION FÜR
SEPTEMBER 2017
Die Betriebsrente ist in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, dem der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zugestimmt hat, soll das nun anders werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: