STEUERINFORMATION FÜR
AUGUST 2022
Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.7.2023 eine Neuregelung zu treffen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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JULI 2022
Der Bundesrat hat sowohl dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz als auch dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Zudem wurden die Erhöhung des Mindestlohns und die Anhebung der Grenze für Minijobs zum 1.10.2022 beschlossen. Wichtige Steuervorhaben der Ampel-Koalition sind somit in „trockenen Tüchern“.
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JUNI 2022
Erfreuliche Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof. Danach sind nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.
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SONDERAUSGABE ZUR REFORM DER GRUNDSTEUER
In diesem Jahr steht ein Megaprojekt der Finanzverwaltung auf dem Plan: Die Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland auf den 1.1.2022. Die Reform der Grundsteuer hat somit erhebliche Breitenwirkung und betrifft insbesondere die Eigentümer, die für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einreichen müssen. Die Sonderausgabe bringt die wichtigsten Aspekte auf den Punkt.
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MAI 2022
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof vor einiger Zeit die Frage vorgelegt, ob der Organträger (so wie es das deutsche Umsatzsteuergesetz vorsieht) oder vielmehr der Organkreis bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Umsatzsteuer schuldet. Inzwischen liegen die Schlussanträge der Generalanwältin vor. Sollte der Europäische Gerichtshof der darin ausgeführten Sichtweise folgen, könnte dies immense Auswirkungen für den deutschen Fiskus haben. Daher ist zu empfehlen, etwaige Umsatzsteuer Festsetzungen vorerst offenzuhalten.
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APRIL 2022
Die Bundesregierung hat die Gesetzesmaschinerie angeworfen. Geplant ist ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, in dem die Weichen für einen steuerfreien Corona-Bonus für Pflegekräfte gestellt werden sollen. Zudem sollen bereits befristet eingeführte Maßnahmen (wie die Homeoffice-Pauschale) verlängert werden. Auch die weiteren Gesetzesvorhaben haben Breitenwirkung. So sollen z. B. der Mindestlohn, die Grenze für Minijobs und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht werden. Der Bundestag und der Bundesrat müssen den jeweiligen Vorhaben aber noch zustimmen.
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MÄRZ 2022
Der von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch (SGB) V gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Da die Abgrenzung oft schwierig ist, hat das Bundesfinanzministerium nun eine Vereinfachung geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht.
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FEBRUAR 2022
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat in dieser Legislaturperiode Steuerentlastungen von über 30 Milliarden EUR in Aussicht gestellt. Mit etwaigen Gesetzesentwürfen ist in Kürze zu rechnen. Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten, widmen uns aber zunächst einmal den konkreteren Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.
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JANUAR 2022
Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Fotovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier jüngst eine
Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben einige Fragen offengeblieben sind, wurde es nun konkretisiert.
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DEZEMBER 2021
Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen mit jährlich 6 % ist verfassungs-widrig. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat nun geregelt, wie die Finanzämter bis dahin verfahren werden.
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NOVEMBER 2021
Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung seines Grundstücks „eingefädelt“, liegt grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn er das
Grundstück zuvor unentgeltlich auf seine Kinder überträgt, die es dann im Anschluss verkaufen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist der Veräußerungsgewinn in diesen Fällen bei
den Kindern nach deren steuerlichen (oftmals günstigeren) Verhältnissen zu erfassen.
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OKTOBER 2021
Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln hat das Bundesfinanzministerium nun mit Schreiben vom 30.6.2021 angepasst.
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SEPTEMBER 2021
Bei kleinen Fotovoltaikanlagen gewährt die Finanzverwaltung eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag. Die Folge der Liebhaberei auf Antrag ist, dass in allen offenen Veranlagungszeiträumen keine Gewinne versteuert werden müssen. Allerdings sind auch keine Verluste verrechenbar.
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AUGUST 2021
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ist nach der Zustimmung des Bundesrates vom 25.6.2021 in „trockenen Tüchern“. Dahinter verbirgt sich ein gewaltiger Paradigmenwechsel: Die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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JUNI 2021
Nicht zuletzt wegen der Coronapandemie hat der Gesetzgeber eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Hinsichtlich deren Anwendung haben sich nun einige Fragen ergeben. Antworten liefern ein Erlass des Finanzministeriums Thüringen und ein Arbeitspapier der Oberfinanzdirektion Nord-
rhein-Westfalen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Vermieter können größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden unter gewissen Voraussetzungen auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen. Der Bundesfinanzhof hat nun geklärt, dass noch nicht verbrauchte Beträge im Erbfall in der Steuererklärung des Erblassers zu berücksichtigen sind.
Beanspruchen Steuerpflichtige einen Investitionsabzugsbetrag für einen betrieblichen Pkw, stoßen sie oft auf Gegenwehr des Finanzamts. Der Grund: Der Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung.
Doch jetzt gibt es ein positives Urteil des Bundesfinanzhofs. Danach kann der Nachweis nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel erfolgen.
Vom Arbeitgeber gewährte Sachbezüge sind bis zu einer monatlichen
Freigrenze von 44 EUR (ab 2022: 50 EUR) steuerfrei. Damit diese Privilegierung auch für Gutscheine und Geldkarten greift, müssen seit 2020 einige zusätzliche Voraussetzungen beachtet werden. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu nun ein Anwendungsschreiben und eine Übergangsregelung veröffentlicht.
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MAI 2021
Das Bundesfinanzministerium hat neue Vereinfachungsregelungen zum
Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung festgelegt,
die in allen noch offenen Fällen gelten. Interessant sind vor allem die Ausführungen
zur Lage der Zweit- und Hauptwohnung sowie zur Ausstattung
und Einrichtung der Zweitwohnung.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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APRIL 2021
Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz ist in trockenen Tüchern. Das Gesetz enthält einen Kinderbonus, eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie einen erweiterten Verlustrücktrag.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helfer in Impfzentren festgelegt. Diese können nun von der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale profitieren.
- Mitte Januar hatte sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der
Bundesländer auf
eine Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter (z. B. Computer) verständigt. Die Umsetzung sollte durch eine untergesetzliche Regelung schnell verfügbar gemacht werden. Ob-
wohl einige Bundesländer eine Regelung durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ablehnten und eine gesetzliche Regelung präferierten, ist ein entsprechendes Schreiben nun veröffentlicht worden.
Existenzgründer müssen einige steuerliche Neuerungen beachten. Zu der elektronischen Übermittlungspflicht des Gründerfragebogens und der ausgesetzten Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen.